Brandschutz

Brandschutz ist ein sehr wichtiges Thema, wenn man sich mit dem Kauf eines Ofens beschäftigt. Grundsätzlich verfügen die Bundesländer über Bauordnungen und Feuerverordnungen, die regeln, was bei der Aufstellung von Kaminöfen beachtet werden muss. Um sicherzugehen, dass man beim Einbau an alles denkt, sollte man sich vorab kurz mit einem Schornsteinfeger beraten.

Folgendes ist zu beachten:
1. Der zu erwerbende Ofen sollte die DIN EN 13240 erfüllen
2. Die Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden
3. Brennbare Fußbodenmaterialien müssen ausreichend Abstand zur Feuerstelle haben

1. Der zu erwerbende Ofen sollte die DIN EN 13240 erfüllen
Warmluftöfen müssen diese Norm erfüllen, da sie sonst nicht betrieben werden dürfen. Wasserführende Öfen müssen die DIN EN 13229 erfüllen. Alle bei unserem Sponsor ofenseite.com zu erwerbenden Öfen erfüllen diese Norm.

2. Die Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden
Seiten- und Rückwände von Feuerstellen müssen einen Mindestabstand von 20cm einhalten. Im Strahlungsbereich der Feuerraumöffnung dürfen brennbare Teile nicht näher als 80cm sein. Einwandige Rauch- bzw. Ofenrohre benötigen stets 40cm entfernt von brennbaren Teilen geführt werden.

3. Brennbare Fußbodenmaterialien müssen ausreichend Abstand zur Feuerstelle haben
Brennbare Bodenbeläge müssen einen Mindestabstand von 50cm zur Front und 30cm zur Seite des Ofens aufweisen. Dabei soll vermieden werden, dass sich die brennbaren Teile durch Funkenflug entzünden.

4 Antworten auf Brandschutz

  1. G. Schneider sagt:

    Hallo,

    ich bin Sozialarbeiterin und habe bedürftige Menschen dabei unterstützt, in ihrer Unterkunft (ein altes Mietshaus, welches von der Stadtverwaltung betrieben wird) einen Werkstattofen einzubauen.

    Nun wurde mir im Nachhinein von besorgten Kollegen gesagt, dass dies u.U. verboten sein könne, da man Werkstattöfen nicht in Wohnräumen betreiben dürfe … stimmt das so?

    Es geht um sehr arme Leute, die auch nicht das Geld für einen Schornsteinfeger haben. Aber der Ofen wurde von den Mitarbeitern der Stadt eingebaut (nur bezahlen wollten sie den Ofen nicht, aber beim Transport und beim Einbau haben sie unterstützt).

    Vielen dank im Voraus für Ihre Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen
    G.Schneider

    • Admninistrator sagt:

      Hallo Frau Schneider,

      in Deutschland gelten für alle Feuerstätten die gleichen Zulassungsbedingungen. Der Begriff Werkstattofen beschreibt mehr die einfache und robuste Bauweise des Ofens und seine schlichte Optik.

      Sie brauchen sich unserer Meinung nach also keine Gedanken machen.

      Beste Grüße
      Ihr Team von werkstattofen.info

  2. Andreas Kleinbach sagt:

    Hallo,

    wie ist es wenn man solch einen “Werkstattofen” in einer privaten Garage im Privathaus aufstellt in der an KFZs gearbeitet werden soll und welche ein Einzel- oder Doppelgaragentor haben?
    Sehe ich es richtig, dass ein Werkstattofen seine Brennluft von Außen und nicht aus der Raumluft bezieht?
    Bedenken ob ein Holzofen zulassungsfähig ist habe ich bezüglich der Dämpfe und Flüssigkeiten die bei KFZs Verwendung finden.

    Danke für deine Antwort.
    A. Kleinbach

    • Admninistrator sagt:

      Hallo A. Kleinbach,

      bei Ihrem Anliegen kann Ihnen nur der Kaminfeger helfen und entscheiden ob der Ofen zulassungsfähig ist. Am Besten wenden Sie sich direkt an Ihren Bezirksschornsteinfeger.

      Beste Grüße
      Ihr Team von werkstattofen.info

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